Sitzungen & STATUTEN

(Aktualisiert 1. Sep 2024)

Inhaltsverzeichnis

Sitzungen

DatumSitzungsart WoTeilnehmer
1. Mai 2020Gründung VereinTerrasse Stirnrütistr. 40 Sofia Galbraith, Marianne Lutz, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann, Martin Poetschke
1. Juli 2020VorstandssitzungStirnrütistr. 64Sofia Galbraith, Marianne Lutz, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann
26. August 2020VorstandssitzungStirnrütistr. 40Sofia Galbraith, Marianne Lutz, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann
19. Oktober 2020VorstandssitzungStirnrütistr. 64Sofia Galbraith, Julia Stadelmann mit Stefanie Schnider per Telefon zugeschaltet; nachträglich aufdatiert Marianne Lutz
14. November 2020Verteilaktion Brief an NachbarschaftQuartierSofia Galbraith, Marianne Lutz, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann
2021
24. Februar 2021VorstandssitzungStirnrütistr. 43Sofia Galbraith, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann
24. März 2021VorstandssitzungStirnrütistr. 64Sofia Galbraith, Julia Stadelmann;
Stefanie Schnider am Schluss per Telefon zugeschaltet
24. April 2021VorstandssitzungStirnrütistr. 43Sofia Galbraith, Julia Stadelmann;
Stefanie Schnider
5. Mai 2021Kennenlernanlass: Google Meet & GV schriftliche Ergebnisse digitalSofia Galbraith, Julia Stadelmann;
Stefanie Schnider & Mitglieder
19. Mai 2021 Vorstandssitzung Stirnrütistr. 64 Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Stefanie Schnider, Claudia Rösli
23. Juni 2021 Vorstandssitzung Stirnrütistr. 47Sofia Galbraith, Stefanie Schnider, Claudia Rösli
5. August2021 Vorstandssitzung Stirnrütistr. 64 Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli
22. September 2021 Vorstandssitzung Stirnrütistr. 47 Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli
22. Nov 2021 Vorstandssitzung Stirnrütistr. 40 Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli
26. November 2021Herbstanlass mit Suppenessen & Feuerschaalevor Stirnrütistr. 47Vorstand mit Familien und 4 Familenmitglieder
2022
19. Januar 2022VorstandssitzungStirnrütistr. 64Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli
30. März 2022 VorstandssitzungStirnrütistr. 47Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli
26. April 2022Vorstandssitzung reduziertStirnrütistr. 64Sofia Galbraith, Claudia Rösli
Kein Protokoll nur letzte Planung GV
3. Mai 20222te GeneralversammlungStirnrütistr. 47 -GemeinschaftsraumVorstand, Astrid David Müller, Gemeinderat, Mitglieder & 3 Vertreter andere QV’e
23. Mai 2022VorstandssitzungStirnrütistr. 64Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
7. Juni 2022Webseiten Team
Einführung
Stirnrütistr. 64Sofia Galbraith, Thomas Stadelmann, Patrick Rösli
4. Juli 2022VorstandssitzungStirnrütistr. 40Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
29. Aug 2022VorstandssitzungStirnrütistr. 56Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
26. Sep 2022VorstandssitzungStirnrütistr. 64Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
3. Okt 2022Eigentümerversammlung der Miteigentümergemeinschaft «Stirnrüti»Stirnrütistrasse 31 / GemeinschaftsraumPräsentiert Quartier Projekte: Sofia Galbraith
7. Nov 2022Infoveranstaltung Bikerlenkung BireggwaldStirnrütistrasse 31 / GemeinschaftsraumProjektleiterin
Sejana Amir
Fachbearbeiterin Walderhaltung
14. Nov 2022VorstandssitzungStirnrütistr. 40Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
28. Nov 2022Projektpaten & VorstandStirnrütistr. 64Peter Bammert, Anita Studer, Fabian Oehen & Vorstand
2023
5. Jan 2023Werbedesign SitzungStirnrütistr. 47Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
23. Jan 2023VorstandssitzungRestaurant Enzian mit Pizza EssenSofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
Gast ab 20.20 Uhr Sebastian von Gemüs Mattli
1. März 2023Vorstand KurztreffStirnrütistrasse 56Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
27. Mär 2023VorstandssitzungStirnrütistrasse 40Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
8. Mai 2023GeneralversammlungStirnrütistrasse 47Siehe Seite
26. Juni 2023VorstandssitzungStirnrütistrasse 47Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
28. Aug 2023VorstandssitzungStirnrütistrasse 56Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Michael Theis
28. Sep 2023VorstandssitzungStirnrütistrasse 64Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
23. Okt 2023MEG Stirnrütistrasse VersammlungStirnrütistrasse 31Sofia Galbraith, Michael Theis
20. Nov 2023VorstandssitzungStirnrütistrasse 50Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
2024
15. Jan 2024VorstandssitzungStirnrütistrasse 64Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis (entschuldigt)
04. März 2024VorstandssitzungStirnrütistrasse 47Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
24. Apr 2024Vorstandsitzung kurzStirnrütistrasse 56
Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
6. Mai 2024GeneralversammlungStirnrütistrasse 47Siehe Seite
17. Juni 2024VorstandsitzungStirnrütistrasse 40Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
26. Aug 2024VorstandsitzungStirnrütistrasse 56Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
Planung
25. Nov 2024Abendessen & VorstandsitzungRestaurant La Fontana, HorwSofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis
Vorstandssitzungen & Generalversammlung & Anlässe

STATUTEN DES STIRNRÜTI QUARTIERVEREINS

Datum der Inkraftsetzung 1. Mai 2020
Erweitert mit genehmigten Antrag Vorstand an der Generalversammlung 8. Mai 2023 zu Art 3. Die Organe des SQV sind b) Beschlussfassung

Art 1. Sitz und Zweck

  1. Der Stirnrüti Quartierverein (SQV) mit Sitz in Horw wurde im Jahre 2020 während der Corona Pandemie im April-Mai gegründet und ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral. Das Quartier umfasst den Strassenzug Stirnrüti und Stirnrütistrasse, 6048 Horw, mit angrenzenden Liegenschaften.
  2. Der SQV bezweckt den Zusammenschluss der Bewohner des Stirnrütiquartiers zur Wahrung der Wohnqualität. Er befasst sich mit Nachbarschaftshilfe, sozialer Vernetzung als auch mit baulichen, hygienischen, verkehrstechnischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolizeilichen Fragen. Er vertritt die Interessen des Quartiers, setzt sich für die gemeinnützigen Bestrebungen ein und kann Vereinigungen beitreten oder unterstützen, die sich gleiche oder ähnliche Ziele gesetzt haben.
  3. Kommunikation und Bekanntgaben erfolgen über diese Vereinswebseite www.stirnrueti.ch.

Art 2. Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich aus

  • Aktivmitgliedern
  • Kollektivmitgliedern
  • Passivmitgliedern
  • Gönnern
  • Ehrenmitgliedern

zusammen.

  1. Aktivmitglied und Kollektivmitglied: Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz im Stirnrütiquartier haben.
  2. Passivmitglied: Wer aus dem Quartier wegzieht, kann auf Wunsch dem Verein weiterhin angehören und wird dadurch Passivmitglied ohne Stimmrecht. Ein Passivmitglied kann an allen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.
  3. Gönner des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen. Eine Gönnerschaft ist keine Mitgliedschaft und ist mit keinerlei Pflichten und/oder Rechten verbunden. Gönner werden aber gleichwohl über die Tätigkeit des Vereins orientiert.
  4. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch den Vorstand.
  5. Auf Antrag des Vorstandes kann die Generalversammlung (GV) zum Ehrenmitglied ernennen, wer sich um den Verein und seine Ziele ganz besonders verdient gemacht hat.
  6. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, schriftliche Austrittserklärung und durch Ausschluss. Es besteht keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
  7. Unterlässt es ein Mitglied, den Jahresbeitrag zu entrichten, gilt dies als Austrittserklärung.
  8. Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln oder ihm zur Unehre gereichen, können durch die GV mit Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden.
  9. Der Mitgliederbeitrag wird jährlich durch die GV festgelegt.

Art 3. Die Organe des SQV sind

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand

a) Die Generalversammlung

  1. Die Generalversammlung ist oberstes Vereinsorgan. Sie findet ordentlicherweise im Frühjahr statt, ausser ausserordentliche Ereignisse verhindern dies (wie Corona Pandemie 2020).
  2. Die Einladung dazu haben unter Bekanntgabe der Traktanden mindestens 4 Wochen vorher schriftlich zu erfolgen. Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand 10 Tage vor der GV schriftlich eingereicht werden. Jede ordnungsgemäss einberufene GV ist beschlussfähig.
  3. In die Zuständigkeit der GV fallen:
    1. Protokoll
    2. Genehmigung des Jahresberichtes
    3. Genehmigung der Jahresrechnung, der Bilanz und des Revisorenberichtes
    4. Wahl
      • des/der Präsidenten/in
      • der übrigen Vorstandsmitglieder
    5. Genehmigung von Budget und des Mitgliederbeiträgen des laufenden Vereinsjahres
    6. Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder
    7. Ausschlüsse
    8. Revision der Statuten
    9. Entscheid über die Auflösung des Vereins gemäss Ziff. 6 der Statuten bedarf eine 4/5 Beschlussmehrheit.
  4. Eine ausserordentliche GV kann jederzeit vom Vorstand oder schriftlich durch 10 % der Mitglieder verlangt werden. Sie hat innerhalb dreier Monate stattzufinden.

b) Beschlussfassung

Die Beschlussfassung erfolgt mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder.
An der Vereinsversammlung besitzt jedes ordentliche Mitglied (Aktivmitglied, Kollektivmitglied und Ehrenmitglied) eine Stimme. Ergänzung seit Antrag Vorstand Generalversammlung 8. Mai 2023: Bei Abstimmungen haben Einzelmitglieder 1 Stimme und eine Familienmitgliedschaft/Firmenmitgliedschaft, 2 Stimmen.
Gönner und Passivmitglieder dürfen an der Vereinsversammlung und am Meinungsbildungsprozess teilnehmen, besitzen aber kein Stimmrecht.

c) Der Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
    • PräsidentIn
    • zwei bis acht Vorstandsmitgliedern
  2. Der Vorstand wird von der GV auf eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Er konstituiert sich, mit Ausnahme des/der Präsidenten/in, selbst. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer aus, so ist der Vorstand befugt, einen Stellvertreter zu bezeichnen. Die Wahl erfolgt an der nächsten GV. Vorstandsmitglieder sind wiederwählbar.
  3. Der Vorstand besorgt die Geschäftsführung, vertritt den Verein nach aussen und erstattet der GV Bericht über seine Tätigkeit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vorstands anwesend ist.
  4. Der/die PräsidentIn steht dem Verein und dem Vorstand vor, beruft die Versammlungen und Sitzungen ein, leitet sie und führt wahlweise zusammen mit einem Vorstandsmitglied die Unterschrift zu zweien. Er gehört ex officio allen Kommissionen an, kann aber auch zu ihren Sitzungen ein anderes Mitglied abordnen.

Art 4. Finanzielles

  1. Die Einnahmen des SQV bestehen aus:
    • Mitgliederbeiträgen
    • Zinsen der Kapitalanlagen
    • Erträgen von Aktivitäten
    • Spenden und Gönnerbeiträgen
  2. Die Mitglieder des Vorstandes, Ehrenmitglieder und Aufsichtsorgane sind beitragsfrei.
  3. Ordentliche Ausgaben, die durch den normalen Geschäftsgang anfallen, liegen im Kompetenzbereich des Vorstandes. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder sowie des Vorstandes ist ausgeschlossen.
  4. Der Vorstand führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage des Vereins. Vorbehalten bleiben die weitergehenden Buchführungsvorschriften gemäss Art. 69a (Buchführung im Falle der Pflicht zur Eintragung im Handelsregister) und 69b ZGB (Pflicht zur ordentlichen oder eingeschränkten Revision bei gewissen Mindestkennzahlen). Vorbehalten bleibt auch die freiwillige Einsetzung von sogenannten Revisoren gestützt auf Art. 69b Abs. 4 ZGB, welche die Statuten derzeit nicht vorsehen.

Art 5. Wahlen und Abstimmungen

  1. An der GV wird offen gewählt oder abgestimmt, sofern nicht der Vorstand oder ein Drittel der Anwesenden geheime Wahlen oder Abstimmungen verlangt.
  2. Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute und im zweiten das relative Mehr der Anwesenden.
  3. Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit hat der/die PräsidentIn Stichentscheid.
  4. Statutenänderungen können nur beschlossen werden, wenn sie auf der Traktandenliste aufgeführt sind, und wenn sie mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gutheissen.

Art 6. Schlussbestimmungen

  1. Der SQV kann nur aufgelöst werden, wenn diese Absicht in der Einladung zur betreffenden GV ausdrücklich erwähnt wird und wenn vier Fünftel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
  2. Die GV bestimmt im Falle des Beschlusses zur Auflösung des Vereins das weitere Vorgehen und insbesondere die Weiterverwendung des bestehenden Vereinsvermögens.
  3. Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch die GV in Kraft.

Die vorliegenden Statuten sind an der Gründungsgeneralversammlung des Stirnrüti Quartiervereins vom 1. Mai 2020 einstimmig angenommen worden und treten per sofort in Kraft.

Julia Stadelmann, Vorstand

Marianne Lutz, Vorstand

Stefani Schnider, Vorstand

Martin Poetschke, Aktuar

Sofia Galbraith, Präsidentin

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