(Aktualisiert 1. Sep 2024)
Inhaltsverzeichnis
Sitzungen
Datum | Sitzungsart | Wo | Teilnehmer |
1. Mai 2020 | Gründung Verein | Terrasse Stirnrütistr. 40 | Sofia Galbraith, Marianne Lutz, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann, Martin Poetschke |
1. Juli 2020 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Marianne Lutz, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann |
26. August 2020 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 40 | Sofia Galbraith, Marianne Lutz, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann |
19. Oktober 2020 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann mit Stefanie Schnider per Telefon zugeschaltet; nachträglich aufdatiert Marianne Lutz |
14. November 2020 | Verteilaktion Brief an Nachbarschaft | Quartier | Sofia Galbraith, Marianne Lutz, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann |
2021 | |||
24. Februar 2021 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 43 | Sofia Galbraith, Stefanie Schnider, Julia Stadelmann |
24. März 2021 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann; Stefanie Schnider am Schluss per Telefon zugeschaltet |
24. April 2021 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 43 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann; Stefanie Schnider |
5. Mai 2021 | Kennenlernanlass: Google Meet & GV schriftliche Ergebnisse | digital | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann; Stefanie Schnider & Mitglieder |
19. Mai 2021 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Stefanie Schnider, Claudia Rösli |
23. Juni 2021 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 47 | Sofia Galbraith, Stefanie Schnider, Claudia Rösli |
5. August2021 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli |
22. September 2021 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 47 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli |
22. Nov 2021 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 40 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli |
26. November 2021 | Herbstanlass mit Suppenessen & Feuerschaale | vor Stirnrütistr. 47 | Vorstand mit Familien und 4 Familenmitglieder |
2022 | |||
19. Januar 2022 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli |
30. März 2022 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 47 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli |
26. April 2022 | Vorstandssitzung reduziert | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Claudia Rösli Kein Protokoll nur letzte Planung GV |
3. Mai 2022 | 2te Generalversammlung | Stirnrütistr. 47 -Gemeinschaftsraum | Vorstand, Astrid David Müller, Gemeinderat, Mitglieder & 3 Vertreter andere QV’e |
23. Mai 2022 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
7. Juni 2022 | Webseiten Team Einführung | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Thomas Stadelmann, Patrick Rösli |
4. Juli 2022 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 40 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
29. Aug 2022 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 56 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
26. Sep 2022 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 64 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
3. Okt 2022 | Eigentümerversammlung der Miteigentümergemeinschaft «Stirnrüti» | Stirnrütistrasse 31 / Gemeinschaftsraum | Präsentiert Quartier Projekte: Sofia Galbraith |
7. Nov 2022 | Infoveranstaltung Bikerlenkung Bireggwald | Stirnrütistrasse 31 / Gemeinschaftsraum | Projektleiterin Sejana Amir Fachbearbeiterin Walderhaltung |
14. Nov 2022 | Vorstandssitzung | Stirnrütistr. 40 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
28. Nov 2022 | Projektpaten & Vorstand | Stirnrütistr. 64 | Peter Bammert, Anita Studer, Fabian Oehen & Vorstand |
2023 | |||
5. Jan 2023 | Werbedesign Sitzung | Stirnrütistr. 47 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
23. Jan 2023 | Vorstandssitzung | Restaurant Enzian mit Pizza Essen | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis Gast ab 20.20 Uhr Sebastian von Gemüs Mattli |
1. März 2023 | Vorstand Kurztreff | Stirnrütistrasse 56 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
27. Mär 2023 | Vorstandssitzung | Stirnrütistrasse 40 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
8. Mai 2023 | Generalversammlung | Stirnrütistrasse 47 | Siehe Seite |
26. Juni 2023 | Vorstandssitzung | Stirnrütistrasse 47 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
28. Aug 2023 | Vorstandssitzung | Stirnrütistrasse 56 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Michael Theis |
28. Sep 2023 | Vorstandssitzung | Stirnrütistrasse 64 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
23. Okt 2023 | MEG Stirnrütistrasse Versammlung | Stirnrütistrasse 31 | Sofia Galbraith, Michael Theis |
20. Nov 2023 | Vorstandssitzung | Stirnrütistrasse 50 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
2024 | |||
15. Jan 2024 | Vorstandssitzung | Stirnrütistrasse 64 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis (entschuldigt) |
04. März 2024 | Vorstandssitzung | Stirnrütistrasse 47 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
24. Apr 2024 | Vorstandsitzung kurz | Stirnrütistrasse 56 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
6. Mai 2024 | Generalversammlung | Stirnrütistrasse 47 | Siehe Seite |
17. Juni 2024 | Vorstandsitzung | Stirnrütistrasse 40 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
26. Aug 2024 | Vorstandsitzung | Stirnrütistrasse 56 | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
Planung | |||
25. Nov 2024 | Abendessen & Vorstandsitzung | Restaurant La Fontana, Horw | Sofia Galbraith, Julia Stadelmann, Claudia Rösli, Michael Theis |
STATUTEN DES STIRNRÜTI QUARTIERVEREINS
Datum der Inkraftsetzung 1. Mai 2020
Erweitert mit genehmigten Antrag Vorstand an der Generalversammlung 8. Mai 2023 zu Art 3. Die Organe des SQV sind b) Beschlussfassung
Art 1. Sitz und Zweck
- Der Stirnrüti Quartierverein (SQV) mit Sitz in Horw wurde im Jahre 2020 während der Corona Pandemie im April-Mai gegründet und ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral. Das Quartier umfasst den Strassenzug Stirnrüti und Stirnrütistrasse, 6048 Horw, mit angrenzenden Liegenschaften.
- Der SQV bezweckt den Zusammenschluss der Bewohner des Stirnrütiquartiers zur Wahrung der Wohnqualität. Er befasst sich mit Nachbarschaftshilfe, sozialer Vernetzung als auch mit baulichen, hygienischen, verkehrstechnischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolizeilichen Fragen. Er vertritt die Interessen des Quartiers, setzt sich für die gemeinnützigen Bestrebungen ein und kann Vereinigungen beitreten oder unterstützen, die sich gleiche oder ähnliche Ziele gesetzt haben.
- Kommunikation und Bekanntgaben erfolgen über diese Vereinswebseite www.stirnrueti.ch.
Art 2. Mitgliedschaft
Der Verein setzt sich aus
- Aktivmitgliedern
- Kollektivmitgliedern
- Passivmitgliedern
- Gönnern
- Ehrenmitgliedern
zusammen.
- Aktivmitglied und Kollektivmitglied: Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz im Stirnrütiquartier haben.
- Passivmitglied: Wer aus dem Quartier wegzieht, kann auf Wunsch dem Verein weiterhin angehören und wird dadurch Passivmitglied ohne Stimmrecht. Ein Passivmitglied kann an allen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.
- Gönner des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen. Eine Gönnerschaft ist keine Mitgliedschaft und ist mit keinerlei Pflichten und/oder Rechten verbunden. Gönner werden aber gleichwohl über die Tätigkeit des Vereins orientiert.
- Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch den Vorstand.
- Auf Antrag des Vorstandes kann die Generalversammlung (GV) zum Ehrenmitglied ernennen, wer sich um den Verein und seine Ziele ganz besonders verdient gemacht hat.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, schriftliche Austrittserklärung und durch Ausschluss. Es besteht keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
- Unterlässt es ein Mitglied, den Jahresbeitrag zu entrichten, gilt dies als Austrittserklärung.
- Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln oder ihm zur Unehre gereichen, können durch die GV mit Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden.
- Der Mitgliederbeitrag wird jährlich durch die GV festgelegt.
Art 3. Die Organe des SQV sind
- die Generalversammlung
- der Vorstand
a) Die Generalversammlung
- Die Generalversammlung ist oberstes Vereinsorgan. Sie findet ordentlicherweise im Frühjahr statt, ausser ausserordentliche Ereignisse verhindern dies (wie Corona Pandemie 2020).
- Die Einladung dazu haben unter Bekanntgabe der Traktanden mindestens 4 Wochen vorher schriftlich zu erfolgen. Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand 10 Tage vor der GV schriftlich eingereicht werden. Jede ordnungsgemäss einberufene GV ist beschlussfähig.
- In die Zuständigkeit der GV fallen:
- Protokoll
- Genehmigung des Jahresberichtes
- Genehmigung der Jahresrechnung, der Bilanz und des Revisorenberichtes
- Wahl
- des/der Präsidenten/in
- der übrigen Vorstandsmitglieder
- Genehmigung von Budget und des Mitgliederbeiträgen des laufenden Vereinsjahres
- Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder
- Ausschlüsse
- Revision der Statuten
- Entscheid über die Auflösung des Vereins gemäss Ziff. 6 der Statuten bedarf eine 4/5 Beschlussmehrheit.
- Eine ausserordentliche GV kann jederzeit vom Vorstand oder schriftlich durch 10 % der Mitglieder verlangt werden. Sie hat innerhalb dreier Monate stattzufinden.
b) Beschlussfassung
Die Beschlussfassung erfolgt mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder.
An der Vereinsversammlung besitzt jedes ordentliche Mitglied (Aktivmitglied, Kollektivmitglied und Ehrenmitglied) eine Stimme. Ergänzung seit Antrag Vorstand Generalversammlung 8. Mai 2023: Bei Abstimmungen haben Einzelmitglieder 1 Stimme und eine Familienmitgliedschaft/Firmenmitgliedschaft, 2 Stimmen.
Gönner und Passivmitglieder dürfen an der Vereinsversammlung und am Meinungsbildungsprozess teilnehmen, besitzen aber kein Stimmrecht.
c) Der Vorstand
- Der Vorstand setzt sich zusammen aus
- PräsidentIn
- zwei bis acht Vorstandsmitgliedern
- Der Vorstand wird von der GV auf eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Er konstituiert sich, mit Ausnahme des/der Präsidenten/in, selbst. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer aus, so ist der Vorstand befugt, einen Stellvertreter zu bezeichnen. Die Wahl erfolgt an der nächsten GV. Vorstandsmitglieder sind wiederwählbar.
- Der Vorstand besorgt die Geschäftsführung, vertritt den Verein nach aussen und erstattet der GV Bericht über seine Tätigkeit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vorstands anwesend ist.
- Der/die PräsidentIn steht dem Verein und dem Vorstand vor, beruft die Versammlungen und Sitzungen ein, leitet sie und führt wahlweise zusammen mit einem Vorstandsmitglied die Unterschrift zu zweien. Er gehört ex officio allen Kommissionen an, kann aber auch zu ihren Sitzungen ein anderes Mitglied abordnen.
Art 4. Finanzielles
- Die Einnahmen des SQV bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- Zinsen der Kapitalanlagen
- Erträgen von Aktivitäten
- Spenden und Gönnerbeiträgen
- Die Mitglieder des Vorstandes, Ehrenmitglieder und Aufsichtsorgane sind beitragsfrei.
- Ordentliche Ausgaben, die durch den normalen Geschäftsgang anfallen, liegen im Kompetenzbereich des Vorstandes. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder sowie des Vorstandes ist ausgeschlossen.
- Der Vorstand führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage des Vereins. Vorbehalten bleiben die weitergehenden Buchführungsvorschriften gemäss Art. 69a (Buchführung im Falle der Pflicht zur Eintragung im Handelsregister) und 69b ZGB (Pflicht zur ordentlichen oder eingeschränkten Revision bei gewissen Mindestkennzahlen). Vorbehalten bleibt auch die freiwillige Einsetzung von sogenannten Revisoren gestützt auf Art. 69b Abs. 4 ZGB, welche die Statuten derzeit nicht vorsehen.
Art 5. Wahlen und Abstimmungen
- An der GV wird offen gewählt oder abgestimmt, sofern nicht der Vorstand oder ein Drittel der Anwesenden geheime Wahlen oder Abstimmungen verlangt.
- Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute und im zweiten das relative Mehr der Anwesenden.
- Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit hat der/die PräsidentIn Stichentscheid.
- Statutenänderungen können nur beschlossen werden, wenn sie auf der Traktandenliste aufgeführt sind, und wenn sie mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gutheissen.
Art 6. Schlussbestimmungen
- Der SQV kann nur aufgelöst werden, wenn diese Absicht in der Einladung zur betreffenden GV ausdrücklich erwähnt wird und wenn vier Fünftel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
- Die GV bestimmt im Falle des Beschlusses zur Auflösung des Vereins das weitere Vorgehen und insbesondere die Weiterverwendung des bestehenden Vereinsvermögens.
- Diese Statuten treten mit der Genehmigung durch die GV in Kraft.
Die vorliegenden Statuten sind an der Gründungsgeneralversammlung des Stirnrüti Quartiervereins vom 1. Mai 2020 einstimmig angenommen worden und treten per sofort in Kraft.
Julia Stadelmann, Vorstand
Marianne Lutz, Vorstand
Stefani Schnider, Vorstand
Martin Poetschke, Aktuar
Sofia Galbraith, Präsidentin
